Der Hausarztmangel in Nordrhein-Westfalen soll durch das NRW-Gesundheitsministerium, mit Hilfe einer Förderung, bekämpft werden. Da die Selbstständigkeit ein hohes finanzielles Risiko birgt, trauen sich immer weniger Mediziner den Weg in eine eigene Praxis zu gehen. Diesem Trend will das Gesundheitsministerium mit finanzieller Unterstützung entgegenwirken. Zusammen mit den Kassenärtzlichen Vereinigungen, Ärztekammern und den gesetzlichen Krankenkassen geht man nun einen gemeinsam Weg ,um die Versorgung in weniger besiedelten Regionen zu sichern.
Maßnahmen gegen den Hausarztmangel
Die Förderungen können zwischen 12 und 24 Monaten bezogen werden. Die Höhe des Fördergeldes beträgt bis zu 9.000 €. Damit die Förderung auch dort ankommt, wo sie benötigt wird, ist die Regelung auf Kommunen mit bis 40.000 Bewohnern gedeckelt.
Grund der Förderung
Junge Mediziner in der Ausbildung zum Facharzt, die mit der Weiterbildung und Erfahrungszeit zusammen hängt, haben oft durch einen Quereinstieg hohe finanzielle Belastungen. Daher verbleibt der Großteil von Ihnen eher in einem Angestelltenverhältnis im Krankenhaus oder in einem städtischen medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).
Weitere Förderungen um den Ärztemangel zu bekämpfen
Der Gesetzgeber hat de Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zahlreiche Möglichkeiten eingeräumt, die Niederlassung von Ärzten zu fördern und die Versorgung sicherzustellen:
- Niederlassungszuschüsse, Zuschüsse zur Gründung von Zweigpraxen und Förderung von Anstellungen
- Gründung von KV-Praxen und Anstellung von Ärztinnen und Ärzten
- Gewährung von Umsatzgarantien, Darlehen und pauschalen Fallzuschlägen
- Einrichtung von Notfallpraxen zur Entlastung der Ärzte im Notdienst
- Förderung der Aus- und Weiterbildung durch finanzielle Zuschüsse, Stipendien oder Koordinationsmaßnahmen
- Unterstützung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin
- Einrichtung von Niederlassungs- und Kooperationsbörsen Quelle: BMG