Pflege-Lexikon

Pflege ist so vieles und dann noch mehr. Deshalb möchten wir, gerade für Laien die Pflege verständlich und transparent gestalten. Deshalb haben wir das Pflegelexikon erstellt. Jedoch ist dies nicht starr von A bis Z nach Wörtern sortiert, sondern nach Themen. Also zum Beispiel erklärt es das Thema "Ernährung in der Pflegesituation" umfassend. Auch muss nicht jedes Pflegehilfsmittel einzeln aufgezählt werden. Dazu gibt es ebenfalls ein ganzes, ausführliches Kapitel.

Lexikon - alphabetisch aufgebaut

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Das Pflege-Lexikon

Gesundheits- und Krankenpfleger/in (bald: Pflegefachperson)

Dieser Beruf ist der am häufigsten erlernte im Bereich der Pflege in Deutschland. In den letzten Jahren, wurde er immer wieder „modifiziert“. Damit gingen auch häufig Namensänderungen einher. Klassisch war früher noch die Bezeichnung Krankenschwester oder Krankenpflegekraft. Durch die Hinzunahme von Tätigkeiten aus dem Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, wurde dann auch die Pflege der Gesundheit mit in die Berufsbezeichnung aufgenommen.

Im Zuge der Generalistik werden sich nun wieder die Berufsbezeichnungen ändern. Pflegefachfrau und Pflegefachmann dürfen sich die zukünftigen „klassischen“ Pflegefachkräfte dann nennen. Auch die Ausbildungsstruktur wird sich verändern oder hat dies schon. In der generalistischen Ausbildung werden in Zukunft drei, ehemals getrennte Ausbildungen, zusammengelegt. Die Altenpflege, die Kinderkrankenpflege und die Erwachsenenkrankenpflege werden in den ersten zwei Jahren zusammen gelehrt und gelernt. Im dritten Ausbildungsjahr können sich dann die Auszubildenden entscheiden, in welcher Fachrichtung sie sich spezialisieren wollen.

Krankenpflegehelfer/innen

Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer absolvieren eine einjährige Ausbildung. Nach der Ausbildung unterstützen diese Arbeitskräfte häufig die Patienten bei der Grundpflege. Zudem dürfen und können sie teilweise auch Bereiche der Behandlungspflege selbstständig übernehmen, wenn sie einen Befähigungsnachweis vorlegen können und ihre Handlungen im Vorfeld durch eine examinierte Pflegefachkraft überprüft wurden. Besonders in Bereichen, in denen Funktionspflege betrieben wird, sind Krankenpflegehilfskräfte besonders gern gesehen. Dort führen sie hauptsächlich die Anweisungen der Pflegefachkräfte aus oder sind wie oben erwähnt für die Grundpflege zuständig.

Bei der Bereichspflege ist die Situation hingegen etwas anders. Denn eigentlich dürfen Krankenpflegehilfskräfte keinen eigenen Bereich übernehmen. Manche Krankenhäuser haben aber Sonderregelungen erstellt, um sehr erfahrenen Hilfskräfte auch die Möglichkeit einzuräumen, einen eigenen Bereich pflegerisch versorgen zu dürfen.

Im Zuge der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung werden vermutlich aber einige Pflegehilfskräfte aus den sogenannten pflegesensitiven Bereichen verschwinden, da sie dort wegen einer neuen Quote kaum noch eingesetzt werden können.

Operationstechnische Assistenz (OTA)

Die OTA-Ausbildung dauert drei Jahre. Ziel ist es hochqualifiziertes Personal auszubilden, welches dann in Operationssälen arbeitet und die Ärzte und Ärztinnen bei den invasiven Eingriffen unterstützt. Die Unterstützung findet vor, nach und während dem Eingriff statt. Vor dem Eingriff können zum Beispiel Techniken zusammen geübt und geprobt werden. Zudem müssen die Instrumente vorbereitet werden. Während dem Eingriff müssen Instrumente steril angereicht werden. Es kann auch mal vorkommen, dass man als OTA einen Haken halten muss oder das Blut absaugen darf. Neben der sterilen Tätigkeit direkt am Tisch, benötigt man zudem eine Arbeitskraft, die zusätzliche Instrumente oder Geräte in den OP-Saal holt und diese dann steril an die OTA am OP-Tisch übergibt.

Zum Ende einer Operation muss die OTA mit dem Arzt zusammen eine Zählkontrolle durchführen, ob alle Instrumente und Tupfer sich außerhalb des Patientenkörpers befinden. Nach dem „Zumachen“ werden die Instrumente dann gereinigt und sterilisiert. Dies kann ebenfalls durch einen OTA durchgeführt werden.

Anästhesietechnische Assistenz (ATA)

Die ATA-Ausbildung ist ein recht neues Berufsbild in Deutschland. Früher musste man, um in der Anästhesie als Pflegekraft arbeiten zu können, eine dreijährige Pflegeausbildung und danach noch die entsprechende Fachweiterbildung absolvieren. Dieser Weg kann nun, durch die ATA-Ausbildung, deutlich verkürzt werden.

Hauptaufgabe einer ATA ist die Assistenz bei der Einleitung und der Durchführung einer Narkose. Explizit verboten ist die alleinige Narkosedurchführung durch eine ATA. Diese Tätigkeit und Verantwortung ist dem Facharzt für Anästhesiologie vorenthalten.

Neben den fachlichen Kompetenzen in den Bereichen Pharmakologie, Krankheitslehre und Anatomie müssen ATAs auch Kompetenzen im Umgang mit „wachen“ Patienten erwerben und mitbringen. Denn vor der Schleuse und beim Umlagern auf den Operationstisch sind sie die ersten Ansprechpartner für die Patienten. Daher sind Einfühlungsvermögen und eine gute Kommunikation Schlüsselqualifikationen einer guten ATA.

Immer mehr pflegebedürftige Menschen werden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt.

Für viele Menschen stellt die Pflege der Angehörigen im häuslichen Umfeld eine starke Belastung dar. Die Belastungen bestehen dabei aus körperlichen und psychischen Aspekten. Feststellung des Bedarfs, Planung und Durchführung der Maßnahmen bedürfen der Koordination. Die mentale Verbindung der Pflegenden zum Pflegeempfänger ist positiv und negativ zu bewerten. Aktuelle Entwicklungen aus der Politik versuchen die Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige nach vorne zu bringen. Doch alleine die finanzielle Unterstützung wird die Situation auf beiden Seiten des Pflegebettes nicht nachhaltig verbessern. 

Doch was ist die Definition der häuslichen Pflege?

Häusliche Pflege bezeichnet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen in ihrer häuslichen Umgebung. Häusliche Pflege wird sowohl von professionellen Pflegekräften im Rahmen der Ambulanten Pflege als auch ehrenamtlich von Familienangehörigen (pflegende Angehörige) oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der pflegebedürftigen Person ohne pflegerische Ausbildung geleistet.

Die häusliche Pflege im familiären Umfeld wird von vielen pflegebedürftigen Personen gegenüber einer stationären Pflege in einem Heim bevorzugt, um sich so lange wie möglich Lebensqualität und Selbstbestimmtheit in der gewohnten Umgebung zu erhalten. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4usliche_Pflege)

Doch was häusliche Pflege tatsächlich bedeutet und wie man sie bewältigen kann ist keine Frage der Definition, sondern der Praxis.

Finanzierung der häuslichen Pflege

Die finanziellen und sachlichen Förderungen im Pflegefall sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Pflegegeld ist die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden. Somit steht dem Pflegebedürftigen das Geld zur freien Verfügung. Pflegegeld ist als Ersatz für die Pflegesachleistungen zu verstehen. Denn bei Pflegesachleistungen handelt es sich um Leistungen, die durch eine professionelle Organisation (Pflegedienst) erbracht werden. Deshalb werden diese Leistungen auch direkt mit dem Erbringer abgerechnet. Es entsteht ein klassisches Sozialversicherungsdreieck: Versicherungsnehmer zahlt Beiträge an Versicherung; Leistungserbringer (Pflegedienst) wird beauftragt Leistungen zu erbringen; Leistungserbringer und Versicherung rechnen miteinander ab. Bei diesem System ist die Qualität durch Gesetze und ähnliches geregelt. Aber wie sieht es mit der Versorgungsqualität aus wenn die Pflege durch Angehörige erbracht wird?

Ganz einfach: In regelmäßigen Abständen kommt eine Pflegefachkraft vorbei und macht einen Beratungsbesuch. Dabei können Defizite zusammen besprochen werden und es findet ein fachlicher Austausch statt. Natürlich ist es die Ausnahme, jedoch werden auch Gelder aus der Pflegekasse regelmäßig zweckentfremdet. Es findet also eine angebliche Versorgung statt, um die finanziellen Mittel einzustreichen. Solche Missstände können von der zuständigen Pflegefachkraft dann an die jeweilige Stelle gemeldet werden.

Aber wer Angehörige zu Hause pflegt, braucht neben Geld zum Abfangen von Einkommensausfällen auch noch weitere Materialien, die natürlich alle Geld kosten. Dabei unterscheidet man zwischen Verbrauchsmaterialien und den Verordnung von Hilfsmitteln, zur Verbesserung der herrschenden Situation. Grundsätzlich werden unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ Geräte und Sachmittel verstanden, die eine Versorgung im häuslichen Setting erleichtern bzw. ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel teilweise oder gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Die Notwendigkeit wird dabei durch ein Rezept vom Hausarzt oder den behandelnden Medizinern im Krankenhaus festgestellt. Manche dieser Pflegehilfsmittel werden auch auf Leihbasis angeboten, um die Kosten für die Kassen zu reduzieren.

Unter Verbrauchsmaterialien in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat werden Handschuhe, Windeln, Waschlappen, etc verstanden. Also Produkte, die nach ihrem Gebrauch im Mülleimer landen sollten. Diese Kosten werden von der Pflegekasse erstattet. Für die Kostenübernahme wird kein Rezept vom Arzt benötigt. Der festgestellte Pflegegrad reicht dafür völlig aus. Die Rechnungen einfach aufheben und jeden Monat zur Pflegekasse schicken. Diese erstatten Euch dann den Betrag, jedoch wie erwähnt maximal bis zu 40 € im Monat. Näheres zu den Pflegehilfsmitteln und den Pflegeboxen erfahrt Ihr hier.

Die Koordination der häuslichen Pflege

Arztbesuche, Einkäufe, Nachschub für Pflegematerialien, eigene Interessen wahren und gleichzeitig für einen Angehörigen ein lebenswertes Leben gestalten. Die Liste der Herausforderungen für Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, nimmt kaum ein Ende. Da ich selber in einem Krankenhaus arbeite und Pflege aus der professionellen Perspektive betrachte, möchte ich den Angehörigen an dieser Stelle meinen allergrößten Respekt aussprechen. Acht Stunden in der Arbeit die Versorgung von mehreren Patienten zu koordinieren ist schon eine Mammutaufgabe. Sich jedoch vorzustellen, dass man 24 Stunden und das Tag für Tag seines Lebens nach den Bedürfnissen eines anderen, zwar bekannten, dennoch anderen Menschen richten zu müssen, ist für viele Menschen unmöglich. Manche von Euch wurden vielleicht gerade ganz frisch in die Situation geworfen und müssen sich im kalten Wasser erst zurechtfinden.

Wenn der Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt sind einige Dinge zu erledigen. Deshalb haben wir für Euch einen:

6-Punkteplan häusliche Pflege

entworfen.

1. Kümmert euch um einen Pflegegrad

Um Leistungen aus den Pflegekassen zu bekommen, müsst ihr Euch um einen Pflegegrad bemühen. Die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird oft schon im Krankenhaus oder durch den Hausarzt initiiert. Falls dies nicht der Fall ist, könnt ihr auch selbst einen solche Antrag ausfüllen und an die zuständige Pflegekasse senden. Den Antrag erhaltet ihr direkt von jeweiligen Pflegekasse. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Einfach anrufen oder einen Brief mit einer kurzen Schilderung versenden.

Wichtig: Ihr erhaltet ab dem Monat der Antragstellungen Leistungen aus den Kassen der Pflegeversicherungen. Natürlich werden diese Leistungen nur nach vorheriger Prüfung durch den MDK oder Medicproof ausbezahlt. Wenn jedoch zum Beispiel die Feststellung erst drei Monate nach Antrag erfolgt, habt ihr ein Anrecht auf die Leistungen für die drei Monate, seit der Antragsstellung.

2. Welche eigenen Ressourcen stehen zur Verfügung

Während der Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit läuft, müsst ihr Euch fragen, welche Ressourcen persönlich und in der Familie zur Verfügung stehen, um die häusliche Pflege sicherstellen zu können. Wie viel Zeit habe ich neben der Arbeit, Schule oder Studium? Hat jemand in der Familie Erfahrungen oder eine Ausbildung im Bereich der Pflege?

Natürlich spielen auch finanzielle Aspekte eine entscheidende Rolle. Eine Reduzierung der eigenen Wochenarbeitszeit ist mit einem dauerhaften Verlust von Einkommen gekoppelt. Als Unterstützungsangebot gibt es die Pflegezeit. Diese ist im SGB XI geregelt. Damit können kurzfristige Arbeitsausfälle und damit Einkommensausfälle abgefangen werden.

Zudem muss die eigene gesundheitliche und psychische Verfassung geeignet sein. Die Mobilisation und Lagerung beanspruchen den Bewegungsapparat sehr stark. Jedoch können Familienmitglieder, die eine körperliche Beeinträchtigung aufweisen, bei der Ernährung oder der Freizeitbeschäftigung helfen. Zusammen Lesen oder einfache Spiele verschaffen Lebensqualität und Ablenkung.

Somit kann die ganze Familie in die häusliche Pflege integriert werden, und die Qualität damit verbessert werden. Außerdem kann die gemeinsame Versorgung Sicherheit für die zu Pflegende Person schaffen. Vier Hände geben mehr Halt als zwei.

häusliche Pflege, Pinnwand

 

3. Stimmt Euch in der Familie ab

Jeder hat eigene Pläne und Vorstellungen vom Leben. Die Bedürfnisse eines Verwandten dann mit einzubauen, erfordert ein hohes Maß an Disziplin und die Abgabe von eigener Freizeit. Nehmt euch einen Kalender, zum Beispiel einen Familienplaner und schaut euch an, wer, wann, wie viel Zeit für die häusliche Pflege aufbringen kann. Außerdem müssen auch die persönlichen Kompetenzen berücksichtigt werden. So können wahrscheinlich Großeltern und Co. keine komplette Übernahme der Ganzkörperpflege übernehmen, daher werden Versorgungslücken sicherlich auftreten. Um diese Lücken zu schließen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein ambulanter Pflegedienst kann auch nur wenige Tage im Monat einspringen. Oder Ihr passt den Tagesablauf des „Pflegeempfängers“ dem Tagesablauf der „Pflegeerbringer“ an. Also, kann zum Beispiel die tägliche Körperpflege auch erst am Nachmittag erfolgen. Oder ihr fragt Freunde, ob sie für ein paar Stunden einspringen könnten.

4. Wollt Ihr die Pflegezeit für Angehörige?

„Für kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes hat eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter im Sinne des § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes, die oder der für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes nach § 45 des Fünften Buches oder nach § 45 Absatz 4 des Siebten Buches beanspruchen kann, Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt (Pflegeunterstützungsgeld) für bis zu insgesamt zehn Arbeitstage. Wenn mehrere Beschäftigte den Anspruch nach § 2 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen geltend machen, ist deren Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage begrenzt.“ (Zitat aus dem §44a SGB XI)

Kurz erklärt: Wenn Euer Angehöriger aus dem Krankenhaus oder Reha-Einrichtung entlassen wird, muss es manchmal sehr schnell gehen, daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, kurzfristig die Pflege zu Hause durch Angehörige zu ermöglichen. Und das ganze für 10 Tage. Du musst dafür unverzüglich einen Antrag beim Arbeitgeber und der Pflegekasse stellen. Die entstandenen Einkommensverluste werden Dir dann erstattet.

 

5. Was muss umgebaut werden, um die häusliche Pflege zu ermöglichen?

Die vermeidlich wichtigsten Bereiche sind der Schlaf- und Badbereich. Wo kann mein pflegebedürftiger Angehöriger schlafen? Reicht das normale Bett aus, oder brauchen wir ein Pflegebett? Wo passt das Pflegebett dann rein? Diese Fragen sollten zusammen mit dem Pflegebedürftigen geklärt werden. Der Schlafbereich ist natürlich auch zeitgleich eine Möglichkeit zum Rückzug. Also vielleicht bietet sich eher ein Raum an, in dem kein Durchgangsverkehr herrscht. Dann sollte es auf der selben Etage eine Möglichkeit für die Körperpflege geben, falls eine Benutzung der Treppen unmöglich ist. Dann muss geklärt werden, ob sich das Badezimmer für die Pflege eignet, oder ob es den Bedarf von Umbaumaßnahmen gibt. Solche Umbaumaßnahmen werden durch Gesetze gefördert. Bis zu 4000 € sind dabei möglich.

Die Ziele des Umbaus müssen aber dabei auf einen der drei folgenden Punkte erfüllen:

– die häusliche Pflege wird durch den Umbau erst möglich

– Die Pflegepersonen werden dadurch entlastet

– die Umbaumaßnahmen verbessern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen

 

Zudem ist die Höhe der Auszahlung nicht auf 4000 € festgelegt. Es liegt im Ermessen der Pflegekassen nur einen Teil der maximal möglichen Summe auszuzahlen. Jedoch gibt es ja immer die Möglichkeit einen Widerspruch gegen solche Einschränkungen einzulegen.

6. Habe ich die nötigen Vollmachten/Betreuungsverfügungen?

Natürlich muss auch das Tagesgeschäft weiterlaufen. Besuche bei der Bank, Termine beim Anwalt oder andere allgemeine Vertragsabschlüsse müssen manchmal auch weiterhin von der pflegebedürftigen Person unterzeichnet werden. Deshalb ist es unausweichlich, dass weitreichende Vollmachten ausgesprochen oder eine Betreuung beantragt wird. Diese kann durch Angehörige, Betreuungsverein oder berufliche Betreuer übernommen werden.

Die richtigen Hilfsmittel für häusliche Pflege

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Hilfsmitteln. Als erstes gibt es Hilfsmittel, die zur Versorgung dienen, also zum Beispiel Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen und ähnliches. Und dann gibt es noch Verbrauchsmaterialien. Darunter fallen Einlagen, Handschuhe, Windeln, Seife und vieles mehr. Hilfsmittel wie Rollstühle und Co. werden durch einen Arzt auf einem Rezept verschrieben. Dann können diese bei einem Sanitätshaus oder sonstigen Zulieferer geordert werden. Diese Leistungen stammen aus den Töpfen der Krankenversicherungen.

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, braucht man kein Rezept vom Hausarzt. Diese Utensilien können selbst durch Angehörige erworben werden. Die Rechnungen dann einfach bei Pflegekasse einreichen und im Monat bis zu 40 € zurück bekommen. Der Betrag ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Angehörige wissen am besten, welche Ausstattungsmerkmale, welches Hilfsmittel aufweisen muss. Toilettenstühle mit Rollen sind nützlich, da man sich einen Transfer sparen kann. Das Umsetzen von Rollstuhl in den Toilettenstuhl wird unnötig, da es direkt in die Toilettenstuhl geht und dieser dann ins Bad gefahren wird. Solche Einzelheiten sollten direkt vom Hausarzt und dem Zulieferer besprochen werden. Auch Verbrauchsmaterialien haben verschiedene Qualitätsstufen und dementsprechend auch unterschiedliche Preiskategorien.

Pflegeboxen im Vergleich

Dabei müsst ihr eure eigenen Erfahrungen machen. Achtet darauf welche Windeln, Einlage und sonstiges von euren Angehörigen gut vertragen werden. Außerdem müsst ihr auch eure eigene haut achten. Handschuhe und Händedesinfektionsmittel greifen die Haut an und können nervige und schmerzhafte Reaktionen auslösen.

Für Entlastung während der häuslichen Pflege sorgen

Pflegende Angehörige leiden häufig unter sehr hohen Stress. Daher sind Auszeiten sehr wichtig. Achtet darauf, dass ihr trotz der Verantwortung regelmäßig „raus kommt“. Auch der Besuch von Pflegekursen kann euch die Arbeit erleichtern. Dort könnt ihr praktische Handgriffe und die rücken-schonende Arbeitsweise lernen. Wir bauen gerade eine Seite auf, auf der Ihr Informationen zur Stressbewältigung und einen schonenden Umgang mit eurem Körper während der Arbeit, bekommen könnt. Sobald die Seite steht, bauen wir den Link für euch ein.

Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

Angebote um Menschen in der häuslichen Pflege zu unterstützen sind vielfältig. Einerseits gibt es ein breites Angebot an fachlichen Kursen, die zum Beispiel durch Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungen erbracht werden. Vorsicht ist gegeben, bei Informationen aus dem Internet. Dort können absolute Laien Tipps auf Foren geben, die gegebenenfalls sogar eine Gefährdung des Patienten darstellen. Überprüft die Informationen oder kauft Euch die passenden Bücher.

Unterstützend kann auch ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden. Diese könnte zum Beispiel einmal am Tag bei der körperlichen Waschung helfen, oder den Transfer in einen Stuhl erleichtern.

Thema Hausnotruf

Ein großes Thema ist der Hausnotruf. Eine super Erfindung meiner Meinung nach. Gerade bei den oben genannten Auszeiten, könnt Ihr relativ sicher das Haus verlassen. Drückt Euer Angehöriger den roten Knopf, wird eine Sozialstation oder ähnliches informiert. Diese kann dann über eine „Gegensprechanlage“ Kontakt zum Pflegeempfänger aufnehmen. Mit einem hinterlegten Hausschlüssel und der Zugangsberechtigung kann der ambulante Pflegedienst dann sogar die Wohnung/das Haus öffnen und nach dem Patienten schauen. Falls nötig wird auch direkt nach der Kontaktaufnahme mit dem Pflegeempfänger der Rettungsdienst alarmiert. Der Hausnotruf nimmt zwar keine Arbeit ab, aber kann es erleichtern in einen Zustand der Entspannung zu gelangen.

Zu den weiteren Möglichkeiten, wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege klickt hier.

Fazit: häusliche Pflege

Ohne Frage ist die häusliche Pflege von Angehörigen eine riesige Aufgabe. Eine Aufgabe die viel Disziplin auf Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollte gut mit den vorhandenen Ressourcen gewirtschaftet werden. Deshalb möchten Wir Euch noch an Hand des professionellen Pflegeprozesses einen kleinen Wegweiser mit auf die Reise geben.

1. Informationssammlung: Wo brauch euer Angehöriger Hilfe und was kann er noch selbst. Wie viele Familienmitglieder können mithelfen und wie viel Zeit kann jeder Mitbringen? Etc.

2. Probleme erkennen: Gibt es Lücken in der Versorgung an bestimmten Tagen? Kommt es zu großen finanziellen Einbußen? Hat mein Verwandter schon bestehende Probleme/Komplikationen, bei denen wir professionelle Hilfe benötigen? Etc.

3. Festlegen von (Pflege)zielen: Setzt euch zusammen mit dem Betroffenen Ziele. Wenn es sich beispielsweise um eine nur mittelfristige Pflegebedürftigkeit handelt, plant die Fortschritte in den Bereichen Mobilisation / Selbstständigkeit / etc. Macht euch Aufzeichnungen oder eine klare Dokumentation. So etwas kann im Falle der Hospitalisierung sehr nützlich sein für die therapeutischen Teams.

4. Planung der Versorgung: Koordiniert euch untereinander. Vergleicht eure eigenen Ressourcen und Kompetenzen. Wer kann was am besten, und wo arbeitet ihr am besten zu zweit? Falls ihr einen ambulanten Pflegedienst engagiert, könnt ihr auch diesen mit in die Planung integrieren.

5. Durchführung der Maßnahmen: Das hört sich jetzt so logisch und einfach an. Aber wenn man erstmal mit der Pflege von Angehörigen anfängt, werden immer wieder neue Fragen oder Probleme auftauchen. Außerdem vergessen selbst beruflich-pflegende oftmals den zu Pflegenden in die Maßnahmen einzubeziehen und ihm zu sagen was jetzt gerade, zu welchem Zweck gemacht wird. Die Kommunikation ist im beruflichen und alltäglichen Setting unersetzlich. Bei Unsicherheiten, Fragen oder Problemen geht den Weg zu den Pflegeberatungen oder Freuden aus der professionellen Pflege und fragt nach Rat.

Mindestlohn, Gehälter und Co. in der Pflege

Egal ob Berufung oder nicht, Das Gehalt in Pflegeberufen ist ein wichtiger Punkt. Wir wollen hier nicht die Diskussion über die richtige oder ausreichende Bezahlung von Pflegekräften aufmachen, sondern einfach mal über die aktuelle Situation aufklären und informieren. Auch die geschichtliche Entwicklung und Lohnprognosen wirst Du hier finden.

In letzter Zeit habe ich immer wieder Kommentare in den sozialen Medien gelesen, dass einige Arbeitskräfte aus der Pflege nur den allgemein gültigen Mindestlohn bekommen und andere, zum Beispiel aus der Zeitarbeit, bis zu 30 € die Stunde verdienen. Wie kann es zu solchen Unterschieden kommen? Tarifverträge regeln doch eigentlich die Vergütung in vielen Einrichtungen und Unternehmen. Genau wegen diesen Ungereimtheiten haben wir das Thema Mindestlohn in der Pflege in unser Pflegelexikon aufgenommen. Viel Spaß beim Lesen und bitte nicht zu sehr aufregen.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Pflege?

Das kann man pauschal nicht beantworten, da die Löhne in der Altenpflege und der Krankenpflege unterschiedlich sind. Zuerst werden dir die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Altenpflege und der ambulanten Pflege dargestellt:

Mindestlohn in der Altenpflege

Ab dem 1. Januar 2015 ist die „2. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche“ rechtswirksam. Diese berücksichtigt nun auch andere Berufsgruppen neben Altenpflegekräften und Altenpflegehelfern:
– Betreuungskräfte insbesondere von dementen Personen,
– Alltagsbegleiter sowie
– Assistenzkräfte

Aktuell beträgt dort der Mindestlohn in:

  • Westdeutschland: 11,05 €

  • Ostdeutschland: 10,55 €

Mindestlohn in der Gesundheits- und Krankenpflege

Hier sieht die Situation deutlich anders aus. Die Entgelte in der Krankenpflege (Paradebeispiel Krankenhaus) werden über sogenannte Tarifverträge geregelt. Diese verhandelt die Gewerkschaft mit den Arbeitgeberverbänden. Bei Krankenhäusern der öffentlichen Hand  verhandelt ver.di dann auch mit Bundesministern.

Bei den Tarifverträgen wird nicht mehr zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland unterschieden.

Abgeleitet aus dem aktuellen Tarifvertrag haben wir für euch die unterschiedlichen Qualifikationen und den dazugehörigen Mindestlohn pro Stunde ausgerechnet:

Zusatzinformation: Rechnung bezieht sich auf eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden und die Eingruppierung in die jeweils erste Stufe

  • Gesundheits- und Krankenpfleger: 18,20 € pro Stunde (P7 Stufe 2)

  • Pflegehelfer (einjährige Ausbildung): 15,30 € pro Stunde (P6 Stufe 1)

  • Pflegehelfer (ohne Ausbildung): 14,66 € pro Stunde (P5 Stufe 1)

Gesetzlicher Mindestlohn in der Pflege

Mindestlohn Pflege 2018

In der Gesundheits- und Krankenpflege steigt der „Mindestlohn“ stetig über die regelmäßigen Tarifverhandlungen. Es handelt sich dabei nicht um einen klassischen Mindestlohn in der Pflege. Ich möchte euch trotzdem die Entwicklung der Löhne hier als Vergleich darstellen:

Zusatzinformation: Rechnung bezieht sich auf eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden und die Eingruppierung in die jeweils erste Stufe

  • Gesundheits- und Krankenpfleger: 17,61 € pro Stunde (P7 Stufe 2)

  • Pflegehelfer (einjährige Ausbildung): 14,76 € pro Stunde (P6 Stufe 1)

  • Pflegehelfer (ohne Ausbildung): 14,14 € pro Stunde (P5 Stufe 1)


In der Altenpflege gibt es auch regelmäßige Erhöhungen des Mindestlohn. Bei dieser Untergrenze gibt es jedoch eine gesetzliche Grundlage und ist daher verpflichtend gültig.

Die Lohnuntergrenzen sind traditionell getrennt zwischen West und Ost-Deutschland.

In Westdeutschland betrug der Pflegemindestlohn 2018: 10,55 € (ab 1. Januar 2018)
In Ostdeutschland wieder 50 Cent niedriger bei: 10,05 € (ab 1. Januar 2018)

Für wen gilt der Mindestlohn in der Pflege?

Auch dort muss wieder zwischen der Altenpflege und der Krankenpflege unterschieden werden. Für wen der Mindestlohn wann gilt (Altenpflege) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt:

Die Verordnung gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen („Über­wiegensprinzip“). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes oder der selbstständigen Betriebsabteilung in der Summe mehr als 50 % ihrer tatsächlichen Arbeitszeit mit Pflegeleistungen bzw. vor- oder nachbereitenden Tätigkeiten befasst sind. Keine Pflegebetriebe im Sinne der Verordnung sind Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser.

(Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a763-ml-pflegebranche-broschuere-pdf.pdf;jsessionid=27AC19F3E8A0531F399988355BF129DF?__blob=publicationFile&v=5)

Ganz schön verwirrend oder? Jetzt mal im Klartext: Wann steht mir der Mindestlohn zu?

  1. Dein Betrieb erbringt Pflegeleistungen (egal ob ambulant oder stationär)

  2. Die Leistungen werden von pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen

  3. Deine persönliche Arbeitszeit muss mindestens zu 50 % diesen Tätigkeiten nachkommen

Und genau beim dritten Punkt kann getrickst werden. Wenn ein ein Arbeitgeber dich als Assistenzkraft/Betreuungskraft/Alltagsbegleiter einstellt, aber deine Tätigkeitsbeschreibung so formuliert ist, dass daraus eine Tätigkeit ableitbar ist, die weniger als 50 % mit Pflegeleistungen in Zusammenhang steht, dann blüht dir nicht der Mindestlohn der Altenpflege, sondern der „normale“ gesetzliche Mindestlohn.

In diesem Kapitel des Pflege-Lexikons beschäftigen wir uns mit Menschen die in der Pflege mehr oder weniger zu sagen haben. Das fängt an bei Politikern und endet bei Pflegewissenschaftlerinnen. Die Liste bearbeiten wir fortlaufend und werden sie Stück für Stück vergrößern.

Pflegepolitik

Jens Spahn (CDU)

Bundesgesundheitsminister

Herr Spahn stammt aus dem Münsterland. Geboren ist er am 16. Mai 1980. Nach seinem Abitur 1999 hat er eine Ausbildung zum Bankkaufmann erfolgreich abgeschlossen. Nach der Ausbildung hat Jens Spahn dann an der Fernuniversität Hagen Politikwissenschaften studiert und mit Master of Arts abgeschlossen. Geprägt hat ihn laut eigener Aussagen auch seine Arbeit als Jugendlicher und junger Erwachsener in katholischen Jugendverbänden. Schon damals, so berichtet er, habe er sich Gedanken über die alternde Gesellschaft gemacht. 1995 ist er in die Junge Union eingetreten. Seit 2002 ist Herr Spahn Mitglied des deutschen Bundestages. Ab 2009 bis 2015 war Herr Spahn der gesundheitspolitische der Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion. Am 14. März 2018 wurde er als Bundesgesundheitsminister vereidigt.

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Die 52-Jährige Frau Schmidtke ist Fachärztin für Herzchirurgie. Neben ihren medizinischen Qaulifikationen hat Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke auch einen Master of Business Administration (MBA) in Health Care Management. Die Medizinerin ist zudem seit 2017 Mitglied des deutschen Bundestages. Dort sitzt sie im Gesundheitsausschuss. Vor ihrer politischen Laufbahn war sie stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg. Sie soll durch ihre Tätigkeit in der Bundesregierung die Interessen der Patienten und Patientinnen vertreten. Zudem den Schutz der Patienten fördern und für die Rechte dieser kämpfen.

Andreas Westerfellhaus

Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung

Herr Westerfellhaus stammt aus Nordrhein-Westfalen. In den 70er Jahren hat er den Beruf der Krankenpflege erlernt. Danach hat er den klassischen Weg der Fachweiterbildung gewählt. Im Bereich der Intensivpflege und Anästhesie hat er sein Heimat gefunden und dort dann auch eine Abteilung geleitet. Dann in den 80er Jahren hat Andreas Westerfellhaus seinen Fokus auf die Ausbildung gelegt. Er studierte Pädagogik von Gesundheitsberufe und arbeitete an einer Pflegeschule. Neben der Gründung einer eigenen Weiterbildungsinstitution wurde er auch Schulleiter einer Krankenpflegeschule. Von 2001 bis 2017 war im Vorsitz des deutschen Pflegerates e.V. vertreten. Danach folgte die Berufung in die Politik. „Qualitativ hochwertige Pflegeleistungen“ sind sein persönliches Leitbild.

Pflegeberufsverbände

Franz Wagner

Präsident Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Herr Wagner ist im Jahr 1957 geboren. Er absolvierte eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Danach hat er ganz ähnlich wie Herr Westerfellhaus eine Wachweiterbildung für die Intensivpflege absolviert und anschließend die Stationsleitung einer Intensivstation übernommen. Neben der Weiterbildung zum Lehrer für Pflegeberufe hat Herr Wagner einen Master in den Pflege- und Gesundheitswissenschaften. Neben seiner Tätigkeit als Präsident des Deutschen Pflegerates e.V., vertritt Franz Wagner auch den DBfK als Bundesgeschäftsführer. Zudem ist er Mitglied der Gründungskonferenz Bundespflegekammer.

Prof. Dr. Christel Bienstein

Präsidentin DBfK Bundesverband e.V.

Frau Bienstein ist gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Nach ihrer Ausbildung hat sie Lerhamt und Pädagogik studiert. Sie ist Diplom-Pädagogin. Ab 1977 war sie Lehrkraft am Bildungszentrum des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) in Essen. Später hat sie dann das Departement der Pflegewissenschaften an der renommierten Universität Witten/Herdecke übernommen. Seit dem 23. Juni 2012 ist sie Präsidentin des DBfK e.V.

Pflegewissenschaft

Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik

Professorin der Pflegewissenschaft

Prof. Dr. Andreas Büscher

Wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

Und fast täglich grüßt das Murmeltier. Herr Prof. Büscher ist gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger. Anschließend folgte das Studium der Pflegewissenschaft an der Fachhochschule Osnabrück. Sowie die Teilnahme am Postgraduiertenprogramm der Universität Witten/Herdecke. Seit September 2012 ist Herr Büscher der wissenschaftliche Leiter des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Dieses Netzwerk entwirft die sogenannten Expertenstandards, die dann in der Pflegepraxis umgesetzt werden sollen und so die Qualität der Versorgung sicherstellen.

Akkordeon Inhalt

folgt…

Definition der Pflegeplanung

In der professionellen Pflege wird die Pflegeplanung als Arbeits- bzw. Assessmentinstrument verwendet. Anhand eines pflegewissenschaftlichen Pflegemodells wird die gesamte Pflegebedürftigkeit eines Patienten ermittelt. Es werden also die individuellen Pflegeprobleme des Betroffenen identifiziert. Aber auch die Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Einzelne im Bezug auf seine Pflegebedürftigkeit zur Bewältigung seiner Lebenssituation sowie Lebensmotivation besitzt, werden erfasst.

Mittlerweile gibt es viele verschiedene Modelle von Pflegeplanung. Einige werden wir dir in diesem Artikel erläutern und vorstellen. Doch zunächst noch ein paar grundlegende Aspekt der Pflegeplanung.

Geschichte der Pflegeplanung

Die Pflegeplanung hat ihre Ursprünge in den USA, welche bis in die Fünfziger Jahre zurück reichen. Virginia Henderson war hier maßgeblich an der Konzeptentwicklung beteiligt. 1960 erschien der erste Fachartikel über Pflegeplanung, allerdings erfolgte die systematische Einführung in amerikanischen Klinik erst ab 1970. Kurze Zeit später begann man auch in Großbritannien sich mit der Pflegeplanung auseinander zu setzen. Im Jahr 1979 wurde hier das erste Lehrbuch zur Pflegeplanung veröffentlicht. 1974 veröffentlichte Liliane Juchli im deutschsprachigen Raum ihr Lehrbuch, welches das Konzept von Henderson beinhaltete. Fiechter und Meier schrieben 1981 das erste spezielle Buch zum Thema Pflegeplanung. In der deutschen Pflegepraxis erwies sich diese Form der Pflegeplanung  zunächst als wenig praktikabel. Erst in den Neunziger Jahren setzte sich die Pflegeplanung auch in Deutschland zunehmend durch. Mit der Forschungsstudie (Apoplexie) trug Monika Krohwinkel entscheidend dazu bei. Ab dem Jahr 1995 wurde die Pflegeplanung fester Bestandteil der Qualitätsmaßstäbe der gesetzlichen Pflegeversicherung. Seitdem zählt sie zum State of the Art der Arbeitsvorbereitung in der Pflege.

Grundlagen der Pflegeplanung

Damit eine effiziente Pflegeplanung erstellt werden kann und die Forderungen sowie Qualitätsansprüche des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) erfüllt werden, müssen gewisse Grundlagen bzw. Kriterien beachtet werden. Zu den wichtigsten Grundlagen der Pflegeplanung zählen: 

  • Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens (AEDL) 
  • Pflegediagnosen (NANDA) 
  • Prophylaxen 
  • Formulierungen für gerontopsychiatrisch veränderte Patienten.

Ziel und Sinn der Pflegeplanung

Ziel und Sinn einer Pflegeplanung ist, wie bereits anfangs erwähnt, die strukturierte und zielgerichtete Vorgehensweise bei der Versorgung eines pflegebedürftigen Patienten. Bei der Pflegeplanung werden Pflegediagnosen, Pflegeprobleme, Ressourcen und Pflegemaßnahmen festgelegt und evaluiert.

Auch aus Sicht der Pflegekraft ergeben sich folgende Vorteile : 

  • Erfassung des Pflege- und Unterstützungsbedarf des Patienten
  • Anpassung der Pflege an die Situation 
  • Reflexion über die Situation der Patienten 
  • Organisation der Pflege, um eine größtmögliche Adaption an die Lebenssituation der Patienten zu erreichen 
  • Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der beruflichen, sozialen und methodischen Handlungskompetenzen
  • Stärkung der Beziehungen zu Patient und dessen Angehörigen
  • Verbesserung der Kommunikation untereinander und mit
    den anderen an der Versorgung Beteiligten
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
  • Evaluation der Pflege

 

Aber auch der Patient selbst profitiert von einer qualitativ hochwertigen Pflegeplanung:

  • Berücksichtigung seiner Fähigkeiten, Bedürfnisse und Wünsche
  • Darstellung einer individuellen, am aktuellen Pflege- und Versorgungsbedarf orientierte Pflege
  • Berücksichtigung der Bewältigungsstrategien des Patienten beim Umgang mit Beeinträchtigungen
  • der Patient erfährt ein spürbares Interesse an seiner Person, seiner Geschichte und seinem individuellen Umfeld 
  • der Patient erfährt Sicherheit und Vertrauen 
  • Kontinuierliche Verbesserung der Pflegequalität, dies dient zur Aufrechterhaltung und Verbesserung bzw. Förderung der Lebensqualität des Einzelnen 
  • der Patient und seine primären Bezugspersonen erhalten individuelle Unterstützung in aktuellen Lebenssituation

Regelkreis der Pflegeplanung

Wie zu Beginn erwähnt gibt es mittlerweile eine Vielzahl an verschiedenen Modellen der Pflegeplanung wie z.B. 4-Phasen-Modell nach Krohwinkel, das US-amerikanische 5-Phasen-Modell, das 4-Phasen-Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das in Deutschland etablierte 6-Phasen-Modell von Fiechter und Meier. Vorteil dieses Modells ist die detaillierte Darstellung der Einzelschritte, welche dadurch einfacher erfassbar werden. Nach Fiechter und Meier bilden die folgenden 6 Phasen den Regelkreis der Pflegeplanung.

1 Informationssammlung über den Patienten

Hier werden alle pflegerelevanten Daten über den Pflegebedürftigen gesammelt bzw. gewonnen. Die Informationssammlung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Methoden z.B. Beobachtung, Gespräche, Patientenakte, Anwendung von Assessmentinstrumenten, erfolgen. 

Generell ist es aber so, dass die Informationssammlung bei jedem Kontakt mit dem Patienten stattfindet. Beispielsweise bei der täglichen Begegnung, bei der täglichen Beobachtung, bei der Kommunikation mit anderen Beteiligten aus dem therapeutischen Team und bei der Kommunikation mit den Angehörigen des Betroffenen. Somit ist die Informationssammlung zu keinem Zeitpunkt der Interaktion beendet. Bei der Informationserhebung werden verschieden Informationsquellen unterschieden.

  • Direkte und indirekte Informationsquellen:

Die direkte Informationsquelle ist der Patient. Eine direkte Informationssammlung ist die Befragung oder Beobachtung des Patienten durch die Pflegefachkraft. 

Indirekte Informationsquellen können andere Personen sein wie z.B. Verwandte, Freunde, Eltern eines Minderjährigen, Betreuer oder Lebensgefährte eines nicht auskunftsfähigen Patienten. Bei nicht geschäftsfähigen Patienten ist es sogar obligatorisch, Eltern oder Betreuer zu befragen. Weitere indirekte Quellen sind Verlegungs- und Arztbriefe oder alte Akten. Es können aber natürlich auch die anamnestischen Daten anderer beteiligter Berufsgruppen genutzt werden, allen voran die der betreuenden Ärzte. Es muss auf jeden Fall dokumentiert werden, wenn der Patient nicht die Informationsquelle ist. 

  • Objektive und subjektive Informationen

Gewicht, Blutdruck, Flüssigkeitsausfuhr, aber auch krankheitsspezifische Informationen wie z.B. eine Weichteilschwellung, sind messbare objektive Daten. Subjektive Informationen werden von einer Person empfunden und mitgeteilt. Hierzu zählen beispielsweise Schmerzstärke, Besserung der Übelkeit oder die Wirkung eines Medikaments. Subjektive Informationen können aber auch von Dritten kommen. Zum Beispiel wenn die Mutter angibt, dass sich ihr Sohn auf unbestimmte Weise anders verhält, als vor der Operation. Pflegende können diese Veränderung nicht erkennen, da sie den Sohn nicht so gut kennen. Auch objektive und subjektive Daten müssen dokumentiert, unterschieden und insbesondere subjektive Informationen als solche gekennzeichnet werden.   

 

Eine Methode der strukturierten Datenerhebung im Rahmen der Informationssammlung ist die Pflegeanamnese. Hier werden grundlegende pflegerelevante Informationen systematisch und zielgerichtet erfragt und gesammelt. Damit wird eine zielgerichtete Datensammlung über den Patienten und seine Ausgangssituation erhoben, die den ersten wichtigen Schritt des Pflegeprozesses darstellt. Sie bildet somit die Grundlage für die gesamte Pflegeplanung und im Besonderen für die Problemanalyse und Ressourcenerfassung. 

2 Erkennen von Pflegeproblemen und Ressourcen des Patienten

3 Festlegung der Pflegeziele

4 Planung der Pflegemaßnahmen

5 Durchführung der Pflege

6 Beurteilung der Wirkung der Pflege auf den Patienten (Evaluation)

 

Alle 6 Schritte bzw. Phasen werden nacheinander und aufeinander aufbauend durchlaufen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass nach einem Durchlauf vom 1. bis zum 6. Schritt die Pflege beendet ist, weil alle Pflegeprobleme zufriedenstellend gelöst wurden und kein weiterer Pflegebedarf mehr besteht. Der Patient hat somit seine Selbstständigkeit zurückerlangt. 

Allerdings tritt dieser Idealfall nur sehr selten in der Praxis ein. Häufig bestehen auch nach Ende des Regelkreislaufs noch Pflegeprobleme. Zwar hat sich der Zustand des Patienten durch die Pflegemaßnahmen verbessert, doch bleiben einige Probleme noch ungelöst oder es kommen neue Probleme hinzu. So kann der Prozess nach einmaligem durchlaufen nicht beendet werden und es muss ein neuer Prozess gestartet werden. Leider besteht auch die Möglichkeit, dass ein Pflegeprobleme trotz aller Maßnahmen nicht zu beheben ist. Gründe dafür können eine Zustandsverschlechterung oder ein bis dahin noch unbekanntes weiteres Problem sein. In diesem Fall entstehen immer neue aufeinander aufbauende Pflegeplanungen bzw. Regelkreisläufe.

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